Kleinunternehmerregelung]
Seit 2013 bin ich gem. §19 UStG von der Erhebung von
Umsatzsteuer befreit.
Weil ich einerseits für publizistische Verwendungszwecke
texte (die Mehrwert schaffen), andererseits Hebamme
für wissenschaftliche Texte bin (die dies nicht zwingend
tun), sind meine Honorare entsprechend gestaffelt. Der
jeweilige Seitenpreis hängt von der Art meiner Leistung
bzw. dem (Weiter-)Verwendungszweck des Textes ab.
Schüler und Studenten können pauschale Ermäßigungen
in Anspruch nehmen wie gewohnt. ;-)
Normseitenregelung]
Alle Texte orientieren sich an Normseiten (1.800 Zeichen
je Seite, bei englischen Texten 1.500 Zeichen je Seite
inkl. Leerzeichen), die ich bei geringerer Seitenzahl nach
Stundenaufwand oder (ab 50 Seiten) nach Umfang des
Dokuments pauschal berechne.